Ergotherapie
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
(DVE 08/2007)
Die Verordnung der ergotherapeutischen Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (privat Rezept). Diese enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt. Die Verordnung kann als Einzel- und/ oder Gruppentherapie erfolgen.
Vor Beginn jeder Behandlung wird vom Therapeuten eine Befunderhebung durchgeführt und mit dem Patienten individuelle Ziele erarbeitet, der Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien ausgewählt. Ergotherapeuten strukturieren eigenverantwortlich den Prozess der Behandlung und halten den Kontakt mit dem zuständigen Arzt.